Forum II.2
Anker-Zentren: Chancen, Probleme, Perspektiven und Unterschiede – Bund und Länder im Umsetzungsdialog
Forum II.2
Anker-Zentren: Chancen, Probleme, Perspektiven und Unterschiede – Bund und Länder im Umsetzungsdialog
Die sogenannten AnKER-Zentren, deren Bezeichnung im Koalitionsvertrag der Großen Koalition von 2018 erscheint, haben das Ziel, dass zentral Ankunft, Entscheidung und kommunale Verteilung bzw. Rückführung von Asylbewerbern (AnKER) erfolgen sollen. Hierzu wird eine enge Zusammenarbeit zwischen BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und anderen Akteure angestrebt. Dadurch sollen – wie im „Masterplan Migration“ beschrieben - schnelle, effiziente und sichere Asylver-fahren durch die Bündelung von Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen gefördert werden. In einem Ankerzentrum sollen bis zu 1.500 Asylbewerber unterkommen, bis sie in Kommunen verteilt oder in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. Die Verteilung der Antragsteller auf die Städte und Gemeinden erfolgt erst, wenn ihr Schutzstatus positiv festgestellt ist. Die AnKER-Zentren gelten zu-dem als zentrales Vorhaben, um die Rückführungszahlen abgelehnter Asylbewerber zu erhöhen. Bis zu 40 solcher Zentren könnten in der Bundesrepublik eingerichtet werden. Über die Umsetzung gibt es Streit und Kritik. Während einige Bundesländer mit der Einrichtung begonnen haben, verhalten sich andere zögerlich oder lehnen die Einrichtung aus unterschiedlichen Gründen ab. Umfangreiche Kritik kommt zudem von Menschenrechtsorganisationen, Oppositionsparteien, Kommunen und aus der Wissenschaft. Häufige Kritikpunkte sind, dass Anker-Zentren zu Isolation und Belastungen bei Geflüchteten führen, insbesondere bei vulnerablen Gruppen. Die Rechtsberatung von unabhängiger Seite sei bislang nicht ausreichend sichergestellt. Zudem würden lokale Unterstützungsstrukturen nicht genutzt. Dadurch könnten AnKER -Zentren als Fremdkörper in den Kommunen wahrgenommen werden und einen Nährboden für Vorurteile liefern.
Im Rahmen des Forums sollen u.a. folgende Fragen diskutiert werden: Wie ist der Stand der Umsetzung in den Bundesländern? Was können wir aus den bisherigen praktischen Erfahrungen im Hinblick auf das Erreichen der gesetzten Ziele lernen? Wie ist die Kritik zu bewerten? Inwiefern kann auf die Kritik bei der Umsetzung eingegangen werden?