Werkstatt II. A
Gibt es eine „Grenze der Integrationsfähigkeit“ auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene? Wann ist sie erreicht und wie lässt sie sich messen?
Werkstatt II. A
Gibt es eine „Grenze der Integrationsfähigkeit“ auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene? Wann ist sie erreicht und wie lässt sie sich messen?
Wilhelm von Humboldt
„Wir sind uns darüber einig, dass die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft nicht überfordert werden darf“, heißt es im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Darin ist festgeschrieben, dass die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 Zugewanderten nicht überschritten werden darf.
- Wie kommt diese Zahl zu Stande? Was ist der wissenschaftliche Hintergrund zum Integrationslimit?
- Ist es zulässig Integrationsfähigkeit mit einem quantitativen Grenzwert zu messen oder zählen vielmehr sozio-ökonomische Faktoren?
- Welche regionalen Unterschiede gibt es?
- Welche Rolle spielen die unterschiedlichen Kulturkreise der Migranten bei der Integrationsfähigkeit?
Die Werkstatt begegnet der Diskussion des Integrationslimits mit einer wissenschaftlichen Perspektive und geht im weiteren Verlauf auf die tatsächlichen Zustände in den Kommunen vor Ort ein.