Plenum am Morgen
Justiz am Limit und Verkürzung der Verfahren: Verwaltungsgerichtsbarkeit – was müssen wir tun, um die Fall-Durchlaufzeiten zu verkürzen und die öffentliche Sicherheit zu verbessern?
Plenum am Morgen
Justiz am Limit und Verkürzung der Verfahren: Verwaltungsgerichtsbarkeit – was müssen wir tun, um die Fall-Durchlaufzeiten zu verkürzen und die öffentliche Sicherheit zu verbessern?
Das Thema der überlasteten deutschen Verwaltungsgerichte ist nach wie vor wichtig und dringend. Die Gerichte stehen durch die hohe Anzahl von Klagen durch Asylbewerber, die einen ablehnenden Bescheid des BAMF oder den subsidiären Schutz nicht akzeptieren wollen, vor einer kaum lösbaren Aufgabe. An einzelnen Gerichten hat sich die Zahl der Verfahren binnen weniger Jahre verzehnfacht, etwa 80 Prozent der eingehenden Klagen sind Asylverfahren. Dabei wurde aber die Anzahl an Richtern und Personal nicht oder nur langsam angepasst. Auch das System der Entscheidungen birgt Verbesserungsbedarf. Beispielsweise geht es bei den Dublin-Entscheidungen um die Frage, ob ein Asylbewerber in das Land zurückschickt wird, in dem er zuerst europäischen Boden betreten hat, und ob er dort ein ordentliches Verfahren erwarten kann. Bisher entscheidet darüber jedes Verwaltungsgericht für sich, was viele Ressourcen in Anspruch nimmt und eine Uneinheitlichkeit der Urteile fördert. Ist mit einem entsprechenden Urteil entschieden worden, dass ein Migrant abgeschoben werden soll, verläuft dies häufig sehr schleppend. Dies ist einerseits für die Autorität des Staates und der Justiz nicht förderlich, gleichzeitig kann es der öffentlichen Sicherheit schaden, wenn Asylbewerber beispielsweise aufgrund von Straffälligkeit abgeschoben werden sollen.
Das „Plenum am Morgen“ hat das Ziel, die aktuelle „Ist-Lage“ zu prüfen und darauf aufbauend Verbesserungs- sowie Veränderungsvorschläge zu erarbeiten, um die Verfahren schneller und effizienter zu gestalten. Darüber hinaus soll es sich auch der Frage widmen, ob die Zuständigkeiten richtig verteilt sind oder ob zukünftig der Bund anstatt die Länder als entscheidender Akteur auftreten sollte.