Forum I.2
Freiwillige Rückkehr: Anreize, neue Verfahren und Umsetzung
Das europäische Recht, aber auch das deutsche Aufenthaltsrecht legen fest, dass die freiwillige Ausreise Vorrang vor der Abschiebung hat. Ziel von Förderprogrammen zur freiwilligen Rückkehr ist es häufig, die Ausreisezahlen ohne akute Zwangsmaßnahmen zu erhöhen, wobei vorrangig abgelehnte Asylbewerber adressiert werden. Doch auch bei noch laufendem Asylverfahren kann eine Rückkehrunterstützung beantragt werden. Bund und Länder stellen mittlerweile umfangreiche Förderprogramme und -mittel bereit, die Flüchtlingen die Rückkehr und den Neuanfang in der Heimat erleichtern sollen. Allerdings ist die Förderung der freiwilligen Rückkehr in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Insbesondere die Rückkehrberatung, bei der auch die Möglichkeiten der Reintegration in den Blick genommen werden, ist als freiwillige Leistung primär Sache der Länder. Zum Teil engagieren sich hier die Kommunen zusätzlich. Quantität und Qualität der Beratungsangebote differieren somit erheblich: In einigen Bundesländern erhalten rückkehrwillige Flüchtlinge individuelle Beratung und finanzielle Unterstützung, in anderen erfahren sie unter Umständen gar nicht, dass sie Hilfe für ihre Reintegration in Anspruch nehmen können. Hier wird Rückkehrberatung durch freie Träger oder die Wohlfahrtsverbände übernommen, dort sind ausschließlich staatliche Stellen zuständig. Dies kann zu Spannungen in der Umsetzung führen. In den letzten zwei Jahren ist die Rückkehrpolitik zunehmend von der Idee geprägt, die individuelle Rückkehr auch mit den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit in Einklang zu bringen – sie also nicht mehr lediglich als Endstation eines (gescheiterten) Migrationsprozesses zu betrachten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie eine qualifizierte, angemessen ausgestattete Rückkehrberatung zukünftig aussehen könnte – und wie sich die politischen Ziele damit erreichen lassen.
Das Forum I.2 widmet sich den Neuerungen und Umbrüchen in diesem Feld. Dabei sollen die Ziele, die Anreize, die Verfahren und die konkrete Umsetzung der Rückkehr- und Reintegrationsförderung auf den Prüfstand gestellt werden. In diesem Rahmen sollen unter Einbeziehung aller relevanten Perspektiven aus Politik, Verwaltung, Praxis, Wissenschaft und Zivilgesellschaft Optimierungsvorschläge erarbeitet werden.